AGB
- 1. Geltungsbereich
1.1 Stefanie Möbius, Büro für Moderne-Werbung.tv, Postfach 60 55 21, 22250 Hamburg (nachfolgend „MW“) vermarktet unterschiedliche Medienangebote, die über verschiedene Plattformen (z.B. TV, IPTV, Mobildienste, Internet, SmartTV) verbreitet werden. Diese Vermarktung findet sowohl im Namen und im Auftrag des jeweiligen Medienangebotes als auch für einzelne, definierte Mediapakete im eigenen Namen statt.
1.2 Die hier auf geführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln in Verbindung mit einem jeweils gesondert schriftlich erteilten Auftrag das Vertragsverhältnis der MW mit dem werbetreibenden Vertragspartner („Auftraggeber“) über die Sendung bzw. Schaltung von Werbemitteln des Auftraggebers für die oben genannten Mediapakete, die im eigenen Namen von MW vertrieben werden. Sofern und soweit die in dem jeweiligen Auftrag getroffenen Vereinbarungen von den Regelungen dieser AGB abweichen, gelten die in dem jeweiligen Auftrag getroffenen Vereinbarungen. Im Gegensatz dazu werden alle Aufträge, die im Namen eines Medienangebotes entgegengenommen werden, durch die jeweiligen AGB des Medienanbieters geregelt.
- Auftragserteilung
2.1 Ein Auftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen MW und einem Auftraggeber über die Sendung oder Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel auf den Distributionswegen der Medienpartner.
2.2 Aufträge sind nur wirksam, wenn und soweit sie schriftlich vereinbart wurden, wobei Angebot und Annahme auch per E-Mail erfolgen können. Angebote von MW verstehen sich stets freibleibend, es sei denn MW gibt ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ab.
2.3 Aufträge von Agenturen/Mittlern werden nur für namentlich genau benannte Werbetreibende angenommen. MW ist berechtigt, sich die Vertretungsberechtigung der Agenturen/Mittler nachweisen zu lassen.
- Werbemittel, Schaltung, Sendung
3.1 Die Werbemittel werden im jeweiligen Auftrag näher bezeichnet und bestehen beispielsweise aus Audio- und Videosequenzen für Werbespots/-motive, Bildern und/oder Texten, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner) oder aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers oder von Dritten liegen (z.B. Link).
3.2 Grundsätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, die gelieferten Werbemittel als Werbung zu kennzeichnen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, können von MW als Werbung deutlich kenntlich gemacht werden, ohne dass dies der Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
3.3 Sofern und soweit die Parteien im jeweiligen Auftrag nicht etwas anderes vereinbaren, kann MW nach eigenem Ermessen folgende Festlegungen treffen:
- das Umfeld (z.B. Programm, Sendung, Internetseite/- bereich, Werbeblock, Position), in dem das jeweilige Werbemittel platziert wird,
- die Zeiten der Schaltung bzw. Sendung des jeweiligen Werbemittels.
Geringfügige zeitliche Verschiebungen der Sendung bzw. des jeweiligen Schaltungszeitraums des Werbemittels, d.h. bis zu zwei Stunden früher oder später als vereinbart, gelten als vertragsgemäße Erfüllung durch MW.
3.4 Vorbehaltlich einer anderweitigen im Auftrag getroffenen Vereinbarung, liegt die Entscheidung über inhaltliche Gestaltung des Umfeldes allein bei MW. MW übernimmt weder eine Garantie für die Anzahl von Besuchern auf Websites oder Zuschauern von Programmen während des Sende- bzw. Schaltungszeitraumes noch gewährt MW einen Konkurrenzausschluss gegenüber dem Auftraggeber.
3.5 Fällt die Sendung bzw. Schaltung eines Werbemittels ganz oder teilweise aus programmlichen oder technischen Gründen (z.B. Serverausfall), wegen höherer Gewalt, Streik oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung o.ä. aus, wird die Sendung bzw. Schaltung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. MW wird den Auftraggeber hierüber sowie über die beabsichtigten neuen Schaltungs- bzw. Sendezeiten schnellstmöglich informieren. Sofern der Auftraggeber der von MW vorgeschlagenen Vor- oder Nachverlegung der Schaltungs- bzw. Sendezeiten nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen,
schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers mit der vorgeschlagenen Verschiebung. Für den Fall, dass eine Vor- oder Nachverlegung nicht möglich ist oder für den Fall, dass der Auftraggeber der von MW vorgeschlagenen Verschiebung der Schaltungs- bzw. Sendezeiten schriftlich widerspricht und sich die Parteien nicht anderweitig einigen, hat der Auftraggeber ausschließlich Anspruch auf anteilige Rückzahlung der für die nicht erfolgte Sendung bzw. Schaltung des jeweiligen Werbemittels bereits gezahlten Vergütung.
- Daten- und Sendematerial/Werbemittel
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, MW die Werbemittel in den jeweils vereinbarten Formaten, Größen, Aufmachungen und sonstigen vereinbarten Vorgaben kostenfrei, vollständig, richtig gekennzeichnet und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, spätestens jedoch 10 Werktage vor dem vereinbarten Sende- bzw. Schaltungstermin.
4.2 Die Werbemittel sind per E-Mail zu übermitteln an: media@moderne-werbung.tv oder auf dem Postwege an: Stefanie Möbius, Büro für Moderne-Werbung.tv, Postfach 60 55 21, 22250 Hamburg, oder über einen FTP-Server mit dezidiertem Zugang.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, MW gleichzeitig mit der Übersendung der Werbemittel die für die Mitteilungen an die GEMA oder andere Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere Produzent, Verlag, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik, schriftlich zu überlassen.
4.4 Die Pflicht von MW zur Aufbewahrung der überlassenen Werbematerialien endet mit der letzten vertraglich vereinbarten Sendung bzw. Schaltung des Werbemittels. Nach Ende der Aufbewahrungspflicht ist MW berechtigt, die Werbemittel zu vernichten.
4.5 MW kann dem Auftraggeber die für die vereinbarte Schaltung geschuldete Vergütung in Rechnung stellen, soweit die Werbemittel aus Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Sendung bzw. Schaltung kommen, insbesondere weil MW die Werbemittel nicht rechtzeitig, nicht in den vereinbarten Formaten, fehlerhaft, unvollständig oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt wurden.
- Zurückweisung
5.1 MW ist in keiner Weise verpflichtet, die gelieferten Werbemittel anzusehen und zu prüfen. MW behält sich jedoch vor, in folgenden Fällen vom Auftraggeber gelieferte Werbemittel auch bei verbindlich angenommenen Aufträgen und/oder bereits erfolgten Sendungen bzw. Schaltungen zurückzuweisen: – wenn nach begründeter Auffassung von MW der Auftraggeber eine seiner gem. Ziffer 6.2 abgegebenen Garantien verletzt, – wenn die Werbemittel nicht den in Ziffer 4.1 vereinbarten Anforderungen entsprechen, – oder wenn die Veröffentlichung und Verbreitung der Inhalte der Werbemittel in sonstiger Weise für MW wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar sind.
5.2 Erfolgt die Zurückweisung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich ein neues bzw. abgeändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen, auf das die Zurückweisungsgründe nicht zutreffen. Sollte dieses Ersatzwerbemittel für die Einhaltung des vereinbarten Schaltungszeitpunktes nicht mehr rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, behält MW dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, so als ob die Werbeschaltung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre.
5.3 Erfolgt die Zurückweisung aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, so kann dieser im Hinblick auf das zurückgewiesene Werbemittel von dem Auftrag zurücktreten und anteilige Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen verlangen, soweit diese noch nicht durch Schaltungen verbraucht sind.
- Nutzungsrechte, Garantien
6.1 Der Auftraggeber überträgt auf MW sämtliche für die Sendung, Schaltung oder sonstige vertragsgemäße Nutzung der jeweiligen Werbemittelerforderlichen Rechte auf nichtausschließlicher und übertragbarer Basis zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang, insbesondere die Urheber-, Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte und sonstigen Rechte, einschließlich der Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, Bearbeitung, Speicherung mittels aller bekannten
technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Internets.
6.2 Der Auftraggeber garantiert, dass er alle zur auftragsgemäßen Sendung bzw. Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, dass die Werbemittel nicht Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte etc.) oder gesetzliche Bestimmungen verletzen und/oder sittlich anstößige (insbesondere jugendgefährdende, rassistische, pornographische, gewaltverherrlichende, beleidigende oder obszöne) Inhalte aufweisen. Gleiches gilt für Werbemittel in Form von Links oder sonstige Verweise, mit denen auf Daten bzw. Websites Dritter zugegriffen werden kann.
6.3 Der Auftraggeber haftet gegenüber MW für die Erfüllung der vorgenannten Rechtsübertragungen und Garantien und stellt MW von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen presserechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Art, frei und ersetzt MW insoweit sämtliche gegebenenfalls entstehende Schäden, einschließlich Rechtsverfolgungskosten.
- Vergütung, Zahlungsbedingungen
7.1 Sofern und soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung (etwa im jeweiligen Auftrag) getroffen wurde, gelten die im Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Preislisten von MW. Die Vergütungsansprüche von MW sind nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Sämtliche an MW zu zahlenden Vergütungen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.2 Bei Zahlungsverzug ist MW berechtigt, die weitere Sendung bzw. Schaltung von Werbemitteln zu unterlassen, bis der Auftraggeber die Gegenleistung bewirkt hat.
- Haftung
MW haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen von MW. Soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, haftet MW auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Schadensersatzpflicht jedoch auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden beschränkt. Die Schadensersatzpflicht verjährt innerhalb von 12 Monaten seit ihrer Entstehung
- Sonstige Vereinbarungen
9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das geschaltete Werbemittel unverzüglich bei der ersten Sendung bzw. Schaltung zu prüfen und etwaige Fehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein etwaiger Fehler als genehmigt.
9.2 Der Auftraggeber darf gegenüber MW nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Schlussvereinbarungen
10.1 Sind oder werden einzelne Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der sonstigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich von den Parteien gewollten Zweck entsprechen. Gleiches gilt im Falle eventueller Regelungslücken.
10.2 Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Schriftform gilt durch Übermittlung in Form von E-Mail nach Empfang der Email als gewahrt.
10.3 Das Vertragsverhältnis einschließlich dieser AGB sowie alle Streitigkeiten hieraus unterliege deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig,
Stefanie Möbius
Büro für Moderne-Werbung.tv
Postfach 60 55 21
22250 Hamburg
Hamburg, Februar 2021